Richterwahl in Deutschland

von Gerhard Hücker (Kommentare: 1)

Sind Freiheit und Demokratie vereinbar?

Es ist nicht zu glauben – das Desaster der miss­lun­ge­nen Wahl von Frau Brosius-Gers­dorf ist offen­bar noch nicht genug.

Erst hält die SPD über Wochen an der Juristin fest, um dann, nach deren un­frei­wil­ligen Rück­zug, zu er­klären, für die neue Wahl müsse es wieder eine Frau und un­be­dingt eine »aus dem pro­gres­si­ven, li­be­ralen Lager« sein. Also eine, die zur Men­schen­würde (»Die Men­schen­würde schützt den ge­bo­re­nen Menschen – nicht das un­ge­bo­rene Leben.«), zum Wahl­recht (»Die Ent­schei­dung gegen das Pa­rit­äts­gesetz ist ein schweres Ver­säum­nis – das Gleich­stel­lungs­gebot muss bei der Wahl­rechts­ge­stal­tung stär­ker be­rück­sich­tigt werden.«) und zum Ehe­gatten­split­ting (»Das Ehe­gatten­split­ing wider­spricht dem ver­fas­sungs­recht­li­chen Gebot der Gleich­stellung – und gehört ab­ge­schafft oder er­setzt.«) eine andere Meinung als die Mehrheit der jetzigen Richter des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richtes hat.

Zudem erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Miersch: »Wir haben einen Namen. Und den werde ich jetzt aber garantiert nicht nennen.« Und die SPD-Vorsitzende Bärbel Bas recht­fertigt das damit, dass 'rechte Netz­werke' – und dazu gehören, nach Auffassung der SPD – offen­sicht­lich auch unabhängige Jour­na­listen, die sich ja mit früheren Mei­nungs­äu­ßerungen und Auf­trit­ten der neuen Kan­di­datin oder des neuen Kan­di­daten be­schäf­tigen könnten – so wie es in einer Demo­kra­tie üblich ist. Und ein anderes Vor­stands­mit­glied der SPD erklärt laut BILD: »Scheitert die Richter­wahl wieder an der Union, dann steht auch die Re­gie­rung vor dem Schei­tern. Mir fehlt die Fan­ta­sie, wie wir dann noch irgend­etwas mit der CDU und der CSU be­schlie­ßen wollen.«

Kurz: Die Abgeordneten der CDU/CSU haben diese Person zu wählen, und die SPD sucht sie aus und be­stimmt, welche An­sichten sie ver­tritt.
Hätte es noch eines Be­wei­ses dafür bedurft, dass die Partei­zu­ge­hörig­keit wichtiger ist als die Quali­fi­kation, und dass die Ge­wissens­frei­heit der Bun­des­tags­ab­geord­neten hinter der Partei­raison zurück­zu­stehen hat – hier ist er. Wer von den Ab­ge­ord­neten einen Namen wissen möchte, um sich ein Bild der zu wäh­len­den Person zu machen, be­weist nach Auf­fas­sung der SPD damit nur, dass er den demo­kra­tischen In­sti­tu­tio­nen misstraut.

Unglaublich, welche Macht sich die Parteien an­maßen.

Und wir Bürger schauen dem bösen Spiel hilf­los zu. Nein, es ist Zeit, dass der Art und Weise, wie nach Lust und Laune der Parteien Top-Beamten­po­si­tio­nen besetzt werden, ein Ende bereitet wird.
Wie wäre es mit folgendem Vor­gehen?

1. Man erstellt eine Stellen­be­schreibung und legt fest, welche Mindest­an­for­de­rungen ein Richter an höchsten Ge­rich­ten genügen muss.

  • Qualifikation, mindestens beide ju­ris­ti­schen Staats­examen mit Prädikat.
  • Mindestalter 50 Jahre – für die Le­bens­erfahrung.
  • Berufliche Erfahrung von mindestens 10 Jahren in der je­wei­li­gen Recht­sprechung – für Ver­fas­sungs­richter, also an Ver­fas­sungs­gerichten usw.
  • Keine reinen Wissenschaftler, da in der Juris­pru­denz die theo­re­tische Aus­bil­dung ja ohne Re­pe­ti­toren, welche die praktische An­wen­dung der Theorie ver­mit­teln, nicht denk­bar ist und reine Wis­sen­schaftler in der Regel keine Er­fah­rung in der Er­ar­beitung von Ur­tei­len in der täg­li­chen Praxis haben.
  • Das Geschlecht der Bewerber darf bei der Auswahl keine Rolle spielen.

2. Auf diese Stellen­aus­schrei­bung können sich alle Personen be­werben, welche die Vo­raus­set­zungen erfüllen, unab­hän­gig von ihrem Geschlecht.

3. Es wird eine neue Richterwahl­kom­mis­sion für die Ernennung von Richtern an höchsten Gerichten mit einer Amtszeit von 6 Jahren bestellt.

  • Die Kom­mis­sion entscheidet mit 2/3 Mehrheit un­ab­hän­gig;
  • der ernen­nende Justiz­minister und der for­mell er­nen­nende Bundes­prä­sident dürfen nicht von der Em­pfeh­lung ab­weichen.
  • Die bisherige Richter­wahl­kom­mis­sion aus Bundes­tag und Bun­des­rat wird ab­ge­schafft.
  • Das Richter­wahl­ge­setz wird ent­spre­chend geändert.

3. Der Kommission gehören an

  • 1 Richter eines Obersten Gerichts­hofs, vor­ge­schlagen vom Deutschen Richter­bund.
  • 1 Richter eines Oberlandes­gericht, vor­ge­schlagen vom Deutschen Richter­bund.
  • 1 Richter eines Land­ge­richts, vor­ge­schlagen vom Deutschen Richter­bund.

  • 1 Richter eines Amts­gerichts, vor­ge­schlagen vom Deutschen Richter­bund.
  • 1 Anwalt, vorgeschlagen von der Deutschen Anwalts­kammer.
  • 2 Laien ohne ju­ris­tische Aus­bil­dung, die von der Re­gie­rung vor­ge­schla­gen werden, um die gesell­schaft­liche Pers­pek­tive ein­zu­bringen.


Es ist höchste Zeit, dass mündige Bürger den Parteien zeigen, wer der Souverän ist.

Ihr Standpunkt ist gefragt!

Mich interessiert Ihre Sicht: Wie viel Einfluss dürfen Parteien bei der Be­set­zung höchster Richter­posten nehmen? Soll das Wahl­recht grund­legend re­for­miert werden, um echte Gleich­stellung zu er­mög­lichen? Und wie weit darf der Staat in Fragen der Men­schen­würde oder des Ehe­gatten­split­tings steuernd ein­greifen? Teilen Sie Ihre Perspektive – sachlich, kritisch, konstruktiv. Denn eine lebendige Demokratie lebt vom Mit­denken und Mit­reden.

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Kommentar von Klaus-Jürgen Basel |

Könnte das Volk überhaupt noch was dagegen unternehmen, meiner Meinung hat die Politik und Parteien wieder einen Weg gefunden die Macht an sich zureisen. Genau deshalb haben wir auch keine neue Verfassung bekommen, da hätte man die Fehler ja beseitigen können und dann wäre die vorarbeit der Parteien aber zerstört worden. Bei unserem Grundgesetz fehlt die Volksabstimmung bei Änderung im Grundgesetz weil man kein vertrauen in das Volk hatte, aber die Schuld hatten andere oder was hätte das Volk tun können siehe heute, nichts.

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