Offener Brief zur Rentenpolitik – ein Appell an die Politik
von Gerhard Hücker (Kommentare: 0)
An die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Bärbel Bas, Berlin
Betrifft: Rentenpolitik für eine Gesellschaft im Wandel – Der Appell eines Unternehmers
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
die Fakten alarmieren: junge Menschen befürchten, dass sie das, was sie in die staatliche Rentenversicherung einzahlen, nie wiedersehen. Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentnerinnen und Rentner finanzieren; 1955 etwa sechs Beitragszahler einen Rentner, 2024 eins-komma-acht Beitragszahler.
Ein Wissenschaftler fordert jetzt, dass wohlhabende Rentner arme Rentner unterstützen sollen. Wie skurril geht es noch?
- 18 % der deutschen Rentner gelten als armutsgefährdet, 25 % haben weniger als 1.000 € pro Monat zur Verfügung, obwohl sie 9,3 % ihres Bruttoeinkommens eingezahlt haben, und ihr Betrieb noch einmal 9,3 %.
- Die Soziallasten der Unternehmen betragen derzeit etwa 22 %, davon entfallen 44 % alleine auf die Rentenversicherung.
Reformen ohne Wirkung: Flickwerk statt Systemwandel
Alle bisherigen Reformen kurierten an Symptomen – ohne nachhaltigen Erfolg. Auch Ihr neues Rentenpaket wird die soziale Ungerechtigkeit zu Lasten der jungen Beitragszahler erhöhen. Der Beitragssatz wird von derzeit 18,6 % auf 22,3 % im Jahr 2035 steigen.
Und was macht die Politik? Was machen Sie? Sie diskutieren über das Renteneintrittsalter, sie beschließen die Einsetzung einer Kommission, frei nach dem Motto: Und wenn Du nicht mehr weiter weißt, dann gründe einen Arbeitskreis. Ordnungspolitische Überlegungen – eine Aufgabe der Politik – bleiben auf der Strecke.
Was sich grundlegend ändern muss
Es ist doch relativ einfach
- Die Beitragszahler müssen sicher sein, dass sie zumindest ihr eingezahltes Geld mit Zins und Zinseszins zurückerhalten.
- Die Belastung der Beitragszahler muss prozentual nach oben begrenzt werden, um Planungssicherheit zu haben.
- Alle Beitragszahler müssen gleich behandelt werden.
Hier einige Verbesserungsvorschläge
- Warum soll der Beitragszahler zu Rentenzahlungen herangezogen werden, die staatlich veranlasst sind?
Nein! Denn es ist ein Griff des Staates in fremde Taschen.
Kindererziehungszeiten, Ausbildungszeiten, Ex-DDR-Pensionen, Mütterrente usw., sind Aufgaben des Staates, er sollte sie auch finanzieren. - Warum muss der Staat ein Renteneintrittsalter festlegen?
Es gibt Beschäftigte, die gerne über die Altersgrenze hinaus arbeiten möchten, was infolge des Fachkräftemangels sicherlich auch sinnvoll ist, und es gibt Arbeitnehmer, die vor Erreichen der Altersgrenze schon nicht mehr arbeiten können.
Mein Vorschlag: Keine Renteneintrittsgrenze, sondern eine Berechnung der Rente nach der Anzahl der Beitragsjahre oder -monate. 50 Jahre Beitragszahlungen können als Basis dienen, denn sie bilden die voraussichtliche Realität ab – Arbeit ab 16/20 bis 66/70 Jahre. Es sollte jedem Arbeitnehmer und Selbst-ständigen überlassen bleiben, wann er »in Rente geht«. Er kann dies ohne Abschläge tun, wenn er 50 Beitragsjahre erfüllt hat, ansonsten gibt es Kürzungen. - Warum werden die verschiedene Versorgungswerke wie bei den Beamten, Ärzten, Rechtsanwälten, Politikern u.a. aufrechterhalten?
Die durchschnittlichen monatlichen Altersbezüge bei ruhestandsfähigen Beamten liegt zwischen 3.200 € bis 3.300 €, bei gesetzlich Versicherten bei ca. 1.150 € – 1.250 €. Dies ist nicht zu vermitteln. - Warum ist die Rentenversicherung nicht auch für Selbstständige verpflichtend?
Das schafft potentiell Probleme, wenn die Versorgung im Alter alleine vom Erfolg des Betriebes abhängt.
Mein Vorschlag: Bei einer Reform nur noch eine verpflichtende gemeinsame Grund-Altersversorgung für alle Beschäftigten, auch für Eigentümer-Unternehmer, vorsehen. Alle anderen Versorgungswerke sukzessive abwickeln, selbst, wenn es viele Jahre dauert. - Warum müssen Unternehmen 50 % der Rentenkassenbeiträge zahlen?
Seine Lebensversicherung bezahlt der Versicherte doch auch selbst, oder?
Mein Vorschlag: Es geht auch ohne Zwangsbeiträge der Unternehmen. Nur der Versicherte zahlt in die staatliche Rentenversicherung ein. - Warum gibt es keine verpflichtende Betriebsrente?
Andere Länder machen es uns doch vor.
Mein Vorschlag: Betriebsrenten werden in Deutschland für alle Unternehmen eingeführt. Sie könnten z.B. über branchenspezifische Kollektivverträge zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, Kammern oder Standesvertretungen geregelt werden; quasi-obligatorisch – rechtlich nicht vom Staat vorgeschrieben, aber faktisch für alle Beschäftigten verpflichtend – behandelt werden.
Hier das Beispiel einer zukünftigen fairen Rente für alle, nach versicherungsmathematischen Berechnungen, unter folgenden Annahmen:
- Durchschnittseinkommen per Monat € 5.000,– brutto.
- Beitrag zur staatl. Rentenversicherung 10 % vom Bruttoeinkommen, alleine vom Versicherten zu bezahlen.
- Beitrag zur betrieblichen Rentenversicherung 10 % vom Bruttoeinkommen, allein vom Betrieb zu zahlen.
- 50 Beitragsjahre.
- Geldanlage in staatlich abgesicherten Fonds – siehe Norwegen.
Ergebnis
Die staatliche Rentenversicherung ergibt nach heutiger Kaufkraft eine monatliche Altersrente von € 1.534,–
Die betriebliche Rente ergibt nach heutiger Kaufkraft eine monatliche Altersrente in gleicher Höhe von € 1.534.-
Beide Säulen führen zu einer sicheren Altersrente von monatlich ca. 3.000 €
Und Versicherte und Unternehmen haben die Sicherheit, dass ihre Beitragsbelastung nie über jeweils 10 % des jeweiligen Bruttolohns steigen wird. Es besteht also Planungssicherheit.
Dazu könnte als 3. Säule die private Altersvorsorge kommen. Das sollte man den Betroffene selbst überlassen. Deshalb sind sie nicht vorherzusagen.
Ich appelliere an Sie: Wir brauchen keine Symbolpolitik, sondern ein funktionierendes System mit gerechter Lastenverteilung und klaren Zielvorgaben.
Gerne stehe ich für einen Dialog zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Hücker
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